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Impressum

NIEROLEN GmbH
Sylvensteinstr. 60a
83661 Lenggries

Telefon: +49 (0) 8042 91488-0
Telefax: +49 (0) 8042 91488-8
E-Mail: info@nierolen.de

Vertreten durch:
Geschäftsführung
Eva Kitterle
Florian Siegl

Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 123632

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 812 634 673

 

 

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken

  • Header Startseite - VIAR PRO studio – stock.adobe.com
  • Nachhaltigkeit Startseite - MATTHIAS BUEHNER – stock.adobe.com
  • Header Säulenschutz - Hans Braxmeier – pixabay.com
  • Header Schiebetüren - Agenturname/Autorenname – stock.adobe.com
  • Bild Wanschutz Lebensmittelverarbeitung - Székely Tamás - pixabay.com
  • Bild Wandschutz Großküchen - Jan Reimann - pixabay.com
  • Bild Wandschutz Hygienebereiche - Free-Photos - pixabay.com
  • Bild Wandschutz Reinraum - mwooten - pixabay.com
  • Bild Wandschutz Lagerbereich - Pashminu Mansukhani - pixabay.com
  • Bild Wandschutz Health und Pflege - Sasin Tipchai - pixabay.com
  • Header Unternehmen - Robert Forster - pixabay.com


Website-Konzept, Webdesign und Webentwicklung
Marxup. Performance, die weiterhilft.

AGB

1. Geltungsbereich

Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen an Unternehmer (im Sinne § 14 BGB) ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung der Bedingungen des Kunden im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten.

 

2. Angebot und Auftrag

  1. Angebote bleiben bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder Lieferung erfolgt ist. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
  2. Art und Umfang der Lieferung werden ausschließlich durch die Auftragsbestätigung bestimmt. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Mündliche Vereinbarungen, die mit uns oder unseren Vertretern getroffen werden, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere, wenn sie von den nachstehenden Bedingungen abweichen.

 

3. Lieferfrist

  1. Die Lieferzeiten beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich anerkannt haben.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitteilen.
  4. Befinden wir uns im Verzug und haben wir eine Nachfrist von mindestens vier Wochen ungenutzt verstreichen lassen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen hinsichtlich des Verzögerungsschadens nur nach Nr. 3 e) sowie wegen Nichterfüllung nur nach Maßgabe der Nr. 8 dieser Bedingungen.
  5. Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung, die von uns aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten ist, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 v.H., im Ganzen aber höchstens 5 v.H. vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
  6. Ruft der Kunde versandfertig gemeldete Ware nicht sofort ab, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Waren in Rechnung gestellt und die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk jedoch 0,5 v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind auch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

 

4. Preise und Verpackung

  1. Die bestätigten Preise verstehen sich - ohne Mehrwertsteuer - ab Lieferwerk, ausschließlich Versandverpackung, Fracht, Porto, Transportversicherung und Montage. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, insbesondere, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung eine Erhöhung der Materialpreise, Löhne, Steuern und sonstiger Kosten erfolgt ist. Dies gilt - vom Fall der Materialpreiserhöhungen abgesehen - nicht, wenn innerhalb von vier Monaten nach Auftragsbestätigung geliefert wird oder geliefert werden sollte. Für die Berechnung der MwSt. gilt der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültige MwSt.-Satz.
  2. Verpackungen werden selbstkostendeckend berechnet. Kisten, Paletten und Verschläge werden bei spesenfreier Rücksendung in gutem Zustand innerhalb von vier Wochen gutgeschrieben.

 

5. Gefahrübergang und Versand

Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Kunden ab Werk und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Ohne unsere Genehmigung erfolgte Rücksendungen gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits auf den Kunden über, sobald ohne diese Verzögerung die Ware bei uns versandbereit ist.

 

6. Zahlungsbedingungen, Zielüberschreitungen, Zurückbehaltungsrecht

  1. Zahlungen haben sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug rein netto zu erfolgen, spesenfrei in bar oder durch Überweisung. Werden Schecks von uns angenommen, so gilt die Zahlung an uns erst als erfolgt, wenn die Schecks eingelöst sind. Aus der Annahme von Schecks entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Bei Zielüberschreitungen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schäden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
  4. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wir können alsdann auch die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder eine Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen. Dies gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Einhaltung der Zahlungsbedingungen zweifelhaft erscheinen lassen.

 

7. Mängelrügen und Gewährleistung

  1. Der Kunde hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzumelden. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verborgene Mängel, die auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar sind, hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlichbekannt zu geben. Die Weiterverarbeitung und der Einbau von gelieferter Ware gilt stets als Verzicht auf die Mängelrüge, sofern der Mangel erkennbar war. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.
  2. Bei rechtzeitiger Mängelanzeige wird nach Erfüllung aller fälligen Verpflichtungen des Kunden von uns in der Weise gehaftet, dass wir nach unserer Wahl raschmöglichst nachliefern oder nachbessern. Auf unseren Wunsch ist die beanstandete Ware frachtfrei an uns zurückzusenden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Nr. 8.
  3. Für die Ersatzstücke und die Ausbesserung leisten wir im selben Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand Gewähr.
  4. Keine Haftung übernehmen wir für Mängel, die durch Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitung sowie durch nicht fachgerechte Lagerung oder Montage, Frost, chemische, elektrochemische, elektrische, Witterungs- oder sonstige nicht vorauszusehende Einflüsse oder Abnormitäten hervorgerufen werden.
  5. Wenn aus von uns zu vertretenden Gründen die gelieferte Ware wegen Nichtbeachtung vertraglicher Nebenverpflichtungen nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Käufers die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
  6. Retouren, die nicht durch Mängel bedingt sind und von uns ohne Bestehen einer Rechtsverpflichtung zurückgenommen werden, können auch bei einwandfreiem Zustand der Ware höchstens mit 75% des Rechnungsbetrages gutgeschrieben werden, Sondertypen und Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.

 

8. Haftungsbeschränkung / Schadensersatz

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur,wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Im übrigen sind bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch solche, die auf Verletzung von Pflichten beim Abschluß des Vertrages oder von vertraglichen Nebenpflichten, sowie auf Gewährleistung beruhen, ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bei anfänglichem Unvermögen oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit sowie beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind und den Kunden gerade gegen den eingetretenen Schaden absichern sollen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bisherigen Verträgen. Zu den Forderungen gehören auch Scheckforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung.
  2. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich akzeptiert.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten einbezogen werden können.
  4. Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Der Weiterverkauf der Forderungen im Rahmen eines echten Factorings bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekanntzugeben. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsbefugnis können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  5. Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wir gelten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Faktura-Betrages zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im Übrigen die Vorschriften wie für den Liefergegenstand.
  6. Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Faktura-Endbetrages des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Für die Vermengung gelten diese Bestimmungen entsprechend.
  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Maßgeblich für die Berechnung des Wertes ist bei abgetretenen Forderungen der Nennwert der Forderungen, bei Waren unsere Lieferantenrechnung.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich Lenggries.
  2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, bei Vollkaufleuten für beide Teile AG Bad Tölz/Wolfratshausen oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Kunden.
  3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.

 

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Sollten Inhalte oder die Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Webseite Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

Die Einschaltung eines Anwaltes zu einer kostenpflichtigen Abmahnung ist somit zur Wahrung von Rechten nicht erforderlich und würde einen Verstoß gegen den § 13 Abs. 5 UWG (Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung – insbesondere der Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder) sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

Urheberrecht

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